Worum es im Dieselskandal geht


Seit dem Bekanntwerden der VW-Dieselaffäre Ende 2015 steht fest, dass der Volkswagen-Konzern millionenfach Fahrzeuge mit manipulierten Dieselmotoren verkauft und damit seine Kunden und die Zulassungsbehörden systematisch getäuscht hat. In den Motoren des Typs EA189, die in zahlreichen Autos der Marken VW, Seat, Skoda und Audi verbaut worden sind, wurden unzulässige Abschalteinrichtungen implementiert. Die illegale Software erkennt, ob sich das Fahrzeug im Realbetrieb oder auf dem Prüfstand befindet und reguliert die Abgasreinigung dementsprechend. Dabei werden die Stickoxid-Grenzwerte einzig im Testzyklus eingehalten, nicht jedoch beim Betrieb des Autos auf der Straße.

Der Dieselskandal beschränkt sich keinesfalls auf die Volkswagen AG und den berüchtigten Motor EA189. Vielmehr haben auch zahlreiche weitere Hersteller bei vielen anderen Dieselmotoren eine „Schummel-Software“ verwendet. Betroffen sind nicht nur die in Kfz der Marken Audi, Porsche und VW verbauten 3.0 Liter und 4.2 Liter Motoren des Typs EA896, EA897 und EA898. Auch bei den Motoren des Typs OM651 und OM642 von Mercedes-Benz hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zwischenzeitlich zahlreiche verpflichtende Rückrufe angeordnet. Das gleiche gilt für Dieselmotoren von Opel. In jüngerer Zeit rücken auch Fiat Wohnmobile zunehmend in den Fokus des Abgasskandals.


Fahrzeuge folgender Hersteller sind vom Dieselskandal betroffen


Für weitergehende Informationen rund um den Abgasskandal können Sie unsere speziellen Seiten zu den verschiedenen Herstellern besuchen.

Hier erfahren Sie mehr zu Ihrem konkreten Fahrzeug.

Amtliche Rückrufe der Hersteller und freiwillige Servicemaßnahmen


Bei einer Vielzahl von Fahrzeugen kam es bereits zu verpflichtenden Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Den betroffenen Verbrauchern wurde mitgeteilt, dass bei ihren Fahrzeugen aufgrund eines angeordneten Rückrufs ein Software-Update am Motorsteuergerät ihres Autos vorgenommen werden muss.

Parallel finden bei zahlreichen Fahrzeugen sogenannte freiwillige Servicemaßnahmen oder freiwillige Kundendienstmaßnahmen statt. Hierbei wird den Haltern über das KBA ein Informationsschreiben des jeweiligen Herstellers übermittelt. Ebenso wie bei verpflichtenden Rückrufen wird den Autobesitzern ein Software-Update nahegelegt.

Zuletzt zeigte sich bei verschiedenen Herstellern, dass aus einem „freiwilligen Rückruf“ ein verpflichtender Rückruf werden kann. Nicht wenigen Autohaltern, die an der freiwilligen Servicemaßnahme nicht teilgenommen hatten, wurde in jüngerer Vergangenheit mitgeteilt, dass eben diese vermeintlich „freiwillige“ Maßnahme nunmehr im Rahmen eins verpflichtenden Rückrufs durchgeführt werden soll. Bekanntermaßen droht sodann gar die Zwangsstillegung des Kfz, zumindest wird die Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung in aller Regel verweigert werden.


Gefahren des Software-Updates


In den zunächst harmlos klingenden „Software-Update-Schreiben“ können erhebliche Gefahren lauern. Bei sämtlichen Herstellern können sich die Maßnahmen negativ auf die Fahrzeuge auswirken. Dies ist auch nicht wirklich überraschend. Denn wenn die Abgasproblematik mit einem bloßen Software-Update „ganz schnell und einfach“ ohne schädliche Auswirkungen auf den Motor in den Griff zu bekommen wäre, stellt sich doch folgende Frage: Warum wurde die Motorsteuerungssoftware nicht schon bei der Herstellung der Motoren entsprechend programmiert, sondern seitens der Hersteller unter bewusster Inkaufnahme von ganz erheblichen Haftungsrisiken „getrickst“?

Dementsprechend berichteten uns viele Betroffene von einer nachlassenden Leistung, einem fehlenden Drehmoment und einem hektischen Schalten. Der AdBlue-Verbrauch erhöht sich teilweise signifikant, auch der Spritverbrauch steigt. Zudem gibt es immer wieder Berichte über Schäden an den AGR-Ventilen oder den Einspritzdüsen. Auch kapitale Motorschäden wurden uns bereits gemeldet.

Die Hersteller übernehmen die Kosten grundsätzlich nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Mängel und Schäden durch das Software-Update verursacht worden sind. Diesen Beweis können Kunden oft schon deshalb nicht so einfach führen, weil die ursprüngliche Software modifiziert worden ist. Sie müssen deshalb auf Kulanz hoffen oder bleiben auf ihren Kosten sitzen.

Schlussendlich steht noch nicht einmal fest, dass Software-Updates wirklich für sauberere Diesel sorgen. Ganz im Gegenteil. Tests haben gezeigt, dass die Stickoxidemissionen auch nach Durchführung des Software-Updates im Realbetrieb weiterhin viel zu hoch sind.

Ein kostengünstiges „Software-Update“ dient daher vor allem den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller, die trotz – oder auch wegen? – der Manipulationen weiterhin Rekordgewinne verzeichnen, die sie nicht in effiziente Hardware-Lösungen investieren wollen.

Eine Lösung im Abgasskandal indessen ist mit Software-Updates sicherlich weder für den getäuschten Verbraucher noch für die Umwelt verbunden.

Haben auch Sie eine Aufforderung zur Durchführung eines Software-Updates erhalten? Dann ist Ihr Fahrzeug mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Abgasskandal betroffen. Lassen Sie sich beraten!

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Wichtig ist: Auch wenn Sie das Software-Update bereits aufspielen ließen, können Sie weiterhin Schadensersatz fordern. Die Maßnahme hat keinerlei Auswirkungen auf bestehende Schadensersatzansprüche.

Wertverlust von Dieselfahrzeugen im Abgasskandal

Der Wertverlust Ihres Autos wird durch eine bloße Software-Update-„Lösung“ nicht einmal annähernd ausgeglichen. Im Zuge des Abgasskandals hat praktisch jeder Diesel einen ganz erheblichen Wertverlust erlitten. Wegen der teils bereits vorhandenen und für viele weitere Städte drohenden Fahrverbote ist die Nachfrage für Diesel allgemein gesunken.

Fahrzeuge, die von einem amtlichen Rückruf betroffen sind, aber noch kein Software-Update erhalten haben, dürften in aller Regel kaum noch verkäuflich sein. Denn die Zulassungsbehörden gehen dazu über, Zwangsstilllegungen durchzusetzen.

Bei Fahrzeugen, die das Update bereits erhalten haben, nehmen viele potentielle Erwerber aufgrund der soeben geschilderten Gefahren von einem Kauf vollständig Abstand. Falls ein Wiederverkauf gelingt, dann nur mit ganz erheblichen Preisabschlägen.

Während die Hersteller auf Druck der Politik in anderen Ländern Entschädigungen im Milliardenbereich leisteten, hält die Bundesregierung ihre schützende Hand weiter über die Autoindustrie. Trotz zahlreicher Absichtsbekundungen warten geschädigte Verbraucher bis heute auf effektive Maßnahmen.


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Nehmen Sie all dies nicht einfach hin, sondern machen Sie jetzt Ihre Schadensersatzansprüche im Abgasskandal geltend!

Bundesweit geben immer mehr Gerichte den Geschädigten Recht. Danach erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer als Schadensersatz. Das Auto geben Sie zurück. Da der Wiederverkaufspreis aus den soeben genannten Gründen deutlich unter dem Schadensersatzbetrag liegt, ergeben sich oft wirtschaftliche Vorteile im vierstelligen Bereich.

Wir empfehlen dringend rasches Handeln, um bestehende Ansprüche nicht zu gefährden. Denn in einigen Fällen droht bereits zeitnah die Verjährung.


Was wir für Sie tun können


Kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer übernehmen grundsätzlich die Kosten, wenn im Zeitpunkt des Autokaufs eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bestanden hat. Gerne stellen wir für Sie eine kostenlose und unverbindliche Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen auch die weitere Korrespondenz.

Dies ist für Sie ganz einfach. Sie können uns die notwendigen Unterlagen bequem per E-Mail übersenden. Hierfür können Sie unser Formular nutzen. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen auch per Post schicken.

Sobald wir eine Rückantwort Ihrer Rechtsschutzversicherung erhalten haben, werden wir uns wegen der weiteren Vorgehensweise wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Selbstverständlich entstehen vor einer ausdrücklichen Beauftragung unserer Kanzlei durch Unterzeichnung unserer Mandatsunterlagen für Sie weder Verpflichtungen noch Kosten.


Kostenlose Ersteinschätzung

Auch wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir Ihren Abgasfall selbstverständlich gerne genauer. Nutzen Sie auch hierfür unser Ersteinschätzungsformular oder schreiben Sie uns.

Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

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Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Neben unseren vorbereitenden und für Sie kostenfreien Serviceleistungen vertreten wir nach entsprechender Mandatierung Ihre rechtlichen Interessen mit aller Konsequenz vor Gericht.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Dieselskandal eine fundierte Prozessvertretung. Seit jeher vertreten wir Verbraucher in weinigen, ausgewählten Rechtsgebieten, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Banken und Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.

Seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 beschäftigen wir uns nahezu ausschließlich mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Audi, VW, Porsche und andere Hersteller. Unsere langjährige praktische Erfahrung und eine Vielzahl bundesweit erfolgreich geführter Prozesse stellen eins sicher:
Eine fundierte und praxisnahe Mandatsbetreuung durch erfahrene Anwälte, mit dem Ziel Ihr Problem schnell, effizient und kostengünstig zu lösen.

Hierbei verstehen wir uns nicht als Massenbetrieb. Stattdessen steht Ihnen ein bewusst klein gehaltenes, hoch spezialisiertes Team zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht die persönliche Betreuung des Mandanten durch den jeweils verantwortlichen Partner der Kanzlei.

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